Das „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ trat am 2.7.2025 in Kraft und die Verantwortung für die Entwicklung entsprechender Qualitätsmerkmale wurde an die (Landes-)Jugendämter weitergegeben.
“Schutzkonzepte werden in allen Aufgabenbereichen der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich. Das bedeutet: Sei es im Jugendclub, in der Familienfreizeit oder in der Erziehungsberatungsstelle – die Fachkräfte werden sich gemeinsam die Frage stellen, welche Risiken oder Gefährdungsfaktoren es für Kinder und Jugendliche gibt, wie sie diese erkennen können, welche Vorgehensweisen zu beachten sind, wo sie sich Rat suchen können und an welche Ansprechpersonen sich Kinder und Jugendliche wenden können. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs stärken. Sie entwickelt bundesweite Maßnahmen und Materialien für Fachkräfte, Eltern und Kinder.” (Quelle: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/gesetz-zur-staerkung-der-strukturen-gegen-sexuelle-gewalt-an-kindern-und-jugendlichen-235164, Zugriff am: 27.05.2026)
Zum Gesetz geht es hier. Eine Stellungnahme des DBJR zum Gesetzentwurf ist hier verlinkt.
Aktuell planen wir gemeinsam mit der Stadtjugendfeuerwehr eine Juleica-Fortbildung zum Kinderschutz im Herbst 2026. Weitere Informationen dazu folgen dann auf fobi-nord.de
