Steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht
- Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 960 €,
- Anhebung des Übungsleiterfreibetrags auf 3.300 €,
- Anhebung der Haftungsgrenze der §§ 31a und 31b BGB auf 3.300 €
- Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 €,
- Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck,
- Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 €,
- Behandlung von Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit,
- Erhöhung der pauschalen Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen,
- Erhöhung der Grenze für die Durchschnittssatzbesteuerung bei der Umsatzsteuer von 45.000 auf 50.000 €.
