Steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Anhebung der Ehrenamtspauschale und Freibeträge ab 2026

Steuerliche Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht

  • Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 960 €,
  • Anhebung des Übungsleiterfreibetrags auf 3.300 €,
  • Anhebung der Haftungsgrenze der §§ 31a und 31b BGB auf 3.300 €
  • Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 €,
  • Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck,
  • Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 €,
  • Behandlung von Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit,
  • Erhöhung der pauschalen Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen,
  • Erhöhung der Grenze für die Durchschnittssatzbesteuerung bei der Umsatzsteuer von 45.000 auf 50.000 €.